- Überliegegeld
- Über|lie|ge|geld 〈n. 12〉 Geld, Gebühr für das Überliegen
* * *
Über|lie|ge|geld, das (Seemannsspr.): für das Überliegen zu entrichtende Gebühr.
Universal-Lexikon. 2012.
* * *
Universal-Lexikon. 2012.
Überliegegeld — Überliegegeld, Überliegezeit, s. Ladezeit … Kleines Konversations-Lexikon
Überliegegeld — Demurrage oder Demourage ist in der Seeschiffahrt die Vergütung des Befrachters an den Verfrachter, wenn die in der Charterpartie vereinbarte Lade oder Löschzeit eines Frachtschiffes überschritten wird. In der Binnenschiffahrt wird für diese… … Deutsch Wikipedia
Demurrage (Seefahrt) — Demurrage oder Demourage (deutsch Überliegegeld) ist in der Seeschiffahrt die Vergütung des Befrachters an den Verfrachter, wenn die in der Charterpartie vereinbarte Lade oder Löschzeit eines Frachtschiffes überschritten wird. Die Höhe der… … Deutsch Wikipedia
Ladezeit — Ladezeit, die gesetzliche Frist, innerhalb welcher der Befrachter die Waren zur Verladung ans Schiff zu liefern hat (Handelsgesetzb. §§ 567 578). Die vertragsmäßige Verlängerung der L. heißt Überliegezeit, die dafür zu gewährende Vergütung… … Kleines Konversations-Lexikon